schon 16

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17 Okt 2008 |

Flyer von b.free zum Jugendschutz

Viele Jugendliche konsumieren alkoholische Getränke welche normalerweise erst ab 18 Jahren zu beziehen sind.
Hier stellt sich die Frage: woher beziehen Kinder und Jugendliche ihren Alkohol? Die gesetzlichen Bestimmungen sind eindeutig: Keine Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre (§ 9 Jugendschutzgesetz). Dies gilt für alle Gaststätten, Kioske, Tankstellen, Supermärkte oder sonstige Verkaufsstellen. Dies gilt im übrigen auch für alle volljährigen Einkäufer, die für Jugendliche unter 16 Jahren einkaufen. Reaktion im Landkreis: Das Projekt „schon 16?“

Das Projekt „schon 16?“ ist ein wichtiger Bestandteillvon „b.free“. Es richtet sich an alle, die in der Öffentlichkeit Alkohol verkaufen.
Das Projekt„schon 16?“ setzt an oben beschreibener Problematik an und verfolgt vor allem folgende Ideen:

  • Erinnerung an die gesetzlichen Bestimmungen, d.h., die „Altersgrenze 16 mit Leben füllen“
  • Erwachsene bei der Umsetzung ermutigen, bestärken und unterstützen – nicht belehren
  • Angst vor der Umsetzung nehmen und die Arbeit von Verkaufstellen erleichtern

Hierzu gibt es dreierlei Materialien

1. Aufkleber: diese haben die Aufschrift „schon 16?“ und sollen an Kassen, auf Geldbeutel etc. angebracht werden und dienen dem Verkaufspersonal als Gedächtnisstütze

2. Flyer: auf den Flyern sind kurz die Gründe für die Altersgrenze 16 dargestellt und mögliche Sanktionen, die den treffen können, der die gesetzlichen Vorgaben nicht einhält. Sie können den Jugendlichen ausgehändigt werden. Somit erspart sich das Verkaufspersonal unnötige Argumentationen und Ärger.

3. Faltblätter: Die Faltblätter richten sich an die Umsetzer bzw. Teilnehmer der Akton „schon 16?“ und halten eine kleine Anleitung und praktische Tipps für die Praxis bereit.

Darüber hinaus wird allen Interessierten Projektpartnern und Teilnehmern der Aktion Unterstützung in Form von Beratung angeboten.
Alle Abgabestellen von Alkohol, egal ob Supermarkt, Tankstelle, Kiosk oder Vereinsfeier sind aufgerufen, sich am Projekt „schon 16?“ zu beteiligen. Hierzu werden Sie gebeten, sich an die Kreisjugendpflege zu wenden.

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karte-schon16.pdf723.97 KB
projektinformationen-schon16.pdf291.12 KB
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